
eidg.dipl. zahnärzte (univ. bern)in horw/ luzern
mitgl. SSO

dres. med.dent. th.bournakas & j.suter bournakas
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ZAHNAUFHELLUNG - TOOTH BLEACHING
Es gibt zwei Methoden, um Zähne aufzuhellen. Die eine kann jeder bei sich zu Hause machen, das so genannte "Home Bleaching", und die andere wird in der Zahnarztpraxis durchgeführt, das so genannte "Bleaching in office".
Zum Bleaching selbst ist viel geschrieben worden. Wir möchten hier nur einige Informationen zu diesem Thema vermerken. Das professionelle Bleaching (bleichen) in der Zahnarztpraxis ist wesentlich effektiver als das Home-Bleaching.
Das Aufhellen von Zähnen kann heute ohne Zahnschäden durchgeführt werden, wenn man die entsprechenden Präparate anwendet. Diese Präparate sollten einen neutralen pH-Wert aufweisen. Dadurch wird weder die Zahnsubstanz noch das innere Organ des Zahnes "die Pulpa" negativ beeinträchtigt. Der Zahn wird weder spröder noch kariesanfälliger.Vor der Aufhellung sollte man gewisse Vorsichtsmassnahmen treffen. Undichte Füllungen, kariöse Stellen sollten behandelt werden. So vermeidet man, dass während der Behandlung evtl. Missempfindungen verspürt werden. Gleichzeitig empfiehlt sich eine professionelle Zahnreinigung vor Bleichbeginn.
Kontraindikationen:
Abgeraten wird von der Bleaching-Behandlung schwangerer und stillender Mütter nicht, weil negative Auswirkungen auf das Kind bekannt wären, sondern weil dies noch nicht ausreichend untersucht ist.
Stark transluzente Zähne sollten nicht aufgehellt werden. Häufig wirken sie leicht grau nicht durch ihre eigene Farbe, sondern durch das Durchscheinen der dunklen Mundhöhle. Ein Aufhellen würde die Transluzenz erhöhen und damit den Graueffekt noch verstärken.
Das jugendliche Alter eines Patienten ist grundsätzlich keine Kontraindikation. Trotz grosser Pulpen ist im Normalfall nicht mit einer Schädigung zu rechnen. So können die Zähne, falls erforderlich, auch schon bei einem 15-Jährigen aufgehellt werden.
Achtung!
Da während der Behandlung eine Dehydration (Wasserverlust) der Zähne eintritt, nehmen diese anschliessend verstärkt wieder Feuchtigkeit aus der Mundhöhle auf. Daher ist daran zu denken, alle verfärbenden Lebens und Genussmittel während und unmittelbar nach der Behandlungsperiode zu meiden; auch eingefärbte Fluoridpräparate und Mundspülungen sind nicht angezeigt. Sonst könnte es passieren, dass die Zähne im Zuge der Rehydration (Wasseraufnahme) die Farbstoffe geradezu in sich einsaugen und dann womöglich sogar noch dunkler erscheinen als zuvor. Alte Füllungen werden in der Farbe grundsätzlich nicht verändert. Auch darum ist zu Beginn ein ausführliches Beratungsgespräch erforderlich. Denn im sichtbaren Bereich müssen gegebenenfalls nicht mehr zum Gesamtbild passende Restaurationen nach dem Bleaching ausgetauscht werden. Jedoch gibt es auch Fälle, wo die Aufhellung dazu führt, dass Zahnfarben wieder passe wie bei einer älteren Keramikverblendung, die inmitten von altersverfärbten Zähnen steht. Die Zahnaufhellung vermeidet dann eine Kronenneuanfertigung. Auch eine Mässigung bei verfärbenden Genussmitteln (z.B. Kaffee, Rotwein, Cola, Rauchen) ist langfristig angeraten. Sollte nach einiger Zeit ein gewisses Nachdunkeln eingetreten sein, ist eine Auffrischungsbehandlung schnell und schonend durchführbar.